Infoveranstaltung

Verordnung brennbare Flüssigkeiten (VbF) neuerlich novelliert
Was müssen Tankstellenbetreiber und Treibstoffhändler beachten?

Dienstag, 4. Juni 2024 | 15:00 Uhr

Programm:

15:00 Uhr Begrüßung durch die Obmänner der Fachgruppen

15:15 Uhr Expertenvortrag von KommR Ing. Bernhard Dewitz

inklusive Fragemöglichkeit

17:30 Uhr Imbiss und Erfahrungsaustausch

Die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) regelt verschiedene Aspekte der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten. Diese wurde mit Geltung ab 1. März 2023 umfassend novelliert, was in der Praxis zu erheblichen Irritationen führte. Insbesondere die kurze Übergangsfrist für den Austausch von unterirdischen Lagerbehältern (Anforderung gasförmige Lecküberwachung und Doppelwandbehälter) war für die Unternehmen nicht umsetzbar. Auf Betreiben der Wirtschaftskammer konnte nun eine neuerliche Novelle erreicht werden. Diese soll im Juni 2024 veröffentlicht werden.

Bernhard Dewitz, ein maßgeblich beteiligter Experte bei der Erstellung von Rückmeldungen an das
Ministerium, wird die wesentlichen Punkte für Tankstellenbetreiber und Treibstoffhändler
präsentieren und für Fragen zur Verfügung stehen. Dabei wird auch speziell auf das Thema
Betriebstankstellen eingegangen.